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Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen und zugelassenen Gewässern, grundsätzlich vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Der Sportbootführerschein-See wird als Führerschein für Sportboote mit Antriebsmaschine abgelegt.
Zur theoretischen Prüfung werden Basisfragen, spezifische Seefragen und Navigationsaufgaben in einem von 15 Fragebögen im Multiple-Choice Verfahren gefordert.Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern, Tätigkeiten am Magnetkompass und seemännische Knoten.
Theorieausbildung:
Ort: Gaststätte "Zeltgarten" Görlitz
Praxisausbildung:
Ort: Marina Klitten, Am Hafen 2 - Bärwalder See
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Die Prüfung erfolgt am 10.05.2019 auf dem Stausee Bautzen.
Kursgebühren: Theorie 210,- EUR, Praxis Motor 38,- EUR/h
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen und zugelassenen Gewässern, grundsätzlich vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel abgelegt werden.
Zur theoretischen Prüfung werden Basisfragen, spezifische Binnenfragen und Segelfragen in einem von 15 Fragebögen im Multiple-Choice Verfahren gefordert. Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern, dem Fahren der Kurse zum Wind und seemännische Knoten.
Theorieausbildung:
Ort: Gaststätte "Zur Alten Freundschaft" Görlitz
Praxisausbildung:
Ort: Marina Klitten, Am Hafen 2 - Bärwalder See
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Die Prüfung erfolgt am 26.05.2019 auf dem Bärwalder See.
Kursgebühren:
Motor: Theorie 100,- EUR, Praxis Motor 38,- EUR/h,
Segel: Theorie 140,- EUR, Segel 35,-EUR/h
Amtliche freiwillige Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten im Seebereich. Die internationale Gültigkeit erstreckt sich im 12 Seemeilenabstand vom Festland / Basislinie. Abhängig vom Revier bestehen viele Vercharterer auf einen Nachweis von Kenntnissen, welche auf dem Niveau des Sportküstenschifferscheins beruhen. Der Sportküstenschifferschein als Befähigungsnachweis genügt ebenfalls zur gewerblichen Fahrt im Küstenbereich.
Zur theoretischen Prüfung werden die Themen Seemannschaft, Seerecht, Wetterkunde und Navigation, sowie aus einer umfassenden Kartenaufgabe gefordert. Für die Zulassung zur praktische Prüfung wird der SBF See und 300 sm gefordert. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern, dem Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten.
Theorieausbildung:
Ort: Gaststätte "Zum Nachtschmied" Görlitz
Praxisausbildung:
Ort: Ostsee / Mittelmeer
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Die Prüfung erfolgt nach Absprache.
Kursgebühren: Theorie 270,- EUR, Praxis je nach Revier/Yacht
Während der Ausbildung erhalten Sie die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Ein Selbststudium bis zur Prüfung ist unbedingt erforderlich. Konsultationen sind erwünscht. Für die praktische Ausbildung treffen wir uns in der Marina im Hafen Klitten. Anträge zur Prüfung und den Vordruck für die ärztliche Untersuchung erhalten Sie zu Ausbildungsbeginn bzw. im Vorfeld auf dem Postweg. Bitte Schreibzeug mitbringen. Lehrbücher und Prüfungsfragen können auf Bestellung erworben werden.
Weitere Infos und Anmeldung unter 0176 22828756 oder Mail an segelschule-dreilaendereck@web.de
Teilnahmebedingungen für die Wassersportausbildung (Stand 2018)
1. Mit verbindlicher Anmeldung entsteht ein Ausbildungsverhältnis zwischen der Segelschule-Dreilaendereck.de und dem Teilnehmer.
2. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Teilnehmer ist bis drei Wochen vor den Lehrgangstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Kündigung nur im Falle einer Erkrankung, bei Nichterfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen (Sportbootführerschein) oder sonstigen schwerwiegenden Hinderungsgründen möglich. Der Vertrag kann vom Kursteilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden. Bei Rücktritt vor Kursbeginn wird eine Stornopauschale von 50,- € berechnet. Bei Nichterscheinen und Kursabbruch wird eine bereits gezahlte Kursgebühr nicht erstattet.
3. Seitens der Segelschule Dreiländereck besteht ein Kündigungsrecht für den Fall der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Überbelegung des Lehrgangs. Das Vorliegen organisatorischer Hinderungsgründe berechtigt die Segelschule Dreiländereck ebenfalls zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Im Falle einer Überbelegung des jeweiligen Kurses wird die Segelschule Dreiländereck dem Teilnehmer einen Alternativtermin anbieten.
4. Die Kursgebühren, Prüfungs- und Lehrmittelauslagen sind zum Lehrgangsbeginn in bar zu entrichten.
5. Der Lehrgang umfasst die theoretische und praktische Ausbildung und endet mit Bestehen der amtlichen Prüfung, spätestens aber nach einem Jahr. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung, können weitere Praxiseinheiten durch den Teilnehmer zu den entsprechenden Konditionen gebucht werden.
6. Die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein findet in der Regel auf Fahrzeugen von BFS statt, gegebenenfalls werden aber auch Schiffe gechartert. Zur Funkausbildung stehen Funkgeräte zur Verfügung, die den Geräten entsprechen, auf denen die praktische Prüfung abgenommen wird.
7. Die Termine für die einzelnen Unterrichtseinheiten werden durch den Segellehrer festgelegt. Werden Theorieeinheiten durch den Teilnehmer nicht besucht, besteht kein Anspruch auf Wiederholung. Gleiches gilt für durch den Teilnehmer nicht abgesagte Praxiseinheiten. Eine anteilige Erstattung von Kursgebühren ist ausgeschlossen.
8. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit über die vorgesehene Anzahl der Unterrichtseinheiten hinaus ist zulässig, wenn z.B. das Ziel (Bestehen der Prüfung) nach Auffassung des Kursteilnehmers nicht erreicht wird oder das Ausbildungsfahrzeug aufgrund technischer Probleme nicht einsatzfähig ist.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien einschließlich der Boote und Technik sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10. Den Anweisungen der Ausbilder ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung ohne Erstattung von Kursgebühren führen. Während der Ausbildung besteht eine Boots- und Sporthaftpflichtversicherung. Fahrlässig verursachte Schäden sind durch den Teilnehmer zu tragen. BFS haftet nicht für Schäden an Sachwerten der Kursteilnehmer.
11. Der Prüfungstermin wird durch die Prüfungskommission festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Die vollständigen Prüfungsunterlagen müssen durch den Teilnehmer zu der vereinbarten Frist vor dem Prüfungstermin bei der Segelschule Dreiländereck abgegeben werden. Die Abnahme der amtlichen Prüfung liegt außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Segelschule Dreiländereck.
12. Die derzeit gültigen Prüfungsgebühren und Gebühren für die Ausstellung des amtlichen Führerscheins sind unabhängig von der Kursgebühr vom Teilnehmer zu entrichten. Diese sind zu Ausbildungsbeginn in bar fällig. Sollte die Prüfung durch den Teilnehmer nicht besucht werden, ist eine Erstattung der Prüfungsgebühren nicht möglich. Prüfungen können bei Nichtbestehen frühestens in 4 Wochen, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Lediglich die Prüfungsgebühr wird für die erneute Teilnahme fällig.
13. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt, mindestens 15 Minuten schwimmen zu können, frei von ansteckenden Krankheiten oder Anfallskrankheiten zu sein. Sie haben vor Ausbildungsbeginn weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Bei der praktischen Ausbildung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Rettungsweste. Diese wird für die Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt. Brillen sind durch den Brillenträger selbst zu sichern.
Die Nutzung der Boote erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf der Basis Ihrer eigenen Gefahr und auf Ihr eigenes Risiko. Die Nutzung setzt voraus, dass Sie diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und dies durch Ihre Unterschrift bestätigt haben.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen der Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gerichtsstand ist für beide Parteien Görlitz.
15. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ggf. Fotos oder Filmaufzeichnungen durch die Segelschule Dreiländereck, die Presse oder Fernsehteams aufgenommen werden können und diese ggf. öffentlich sichtbar gemacht werden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist zu Lehrgangsbeginn schriftlich zu widersprechen.
16. Am Leuchtturm ist eine Webcam installiert (marina-klitten.de/webcam). Hier können im Sichtbereich ggf. Personen im Internet erkannt werden.
17. Personen, die noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung (Vordruck erhältlich) der Erziehungsberechtigten teilnehmen und zur Prüfung angemeldet werden (Segeln ab 14 Jahre, Motorboot ab 16 Jahre), die Prüfung darf 3 Monate vor dem 14. bzw. 16. Geburtstag abgelegt werden.
Das internationale gültige Sprechfunkzeugnis im UKW Bereich. Das Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst auf Sportbooten im weltweiten Sicherheitsfunksystem GMDSS ( Global Maritime Safety System). Grundkenntnisse Englisch erforderlich.
Zur theoretischen Prüfung werden 24 Fragen im Multiple-Choice Verfahren bearbeitet. Zusätzlich ist eine Übersetzung deutsch/englisch zu absolvieren
Samstag | 26.01.2019 | 10:00 - 17:00 Uhr | Theorie |
Sonntag | 27.01.2019 | 10:00 - 17:00 Uhr | Praxis |
Ausbildung:
Ort: Gasthaus "Zur Alten Freundschaft", Biesnitzer Str.29, 02826 Görlitz
Die Prüfung erfolgt Anfang März in Pirna oder Berlin
Kursgebühren: 299,- EUR
Das internationale gültige UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Das Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Teilnahme am Funkverkehr auf Binnenwassersstraßen.
Zur theoretischen Prüfung werden 34 ausgewählte Fragen innerhalb 60 min. beantwortet.
Bei der praktischen Prüfung wird eine fehlerfreie Abwicklung des Funkverkehrs und der Bedienung des Funkgerätes innerhalb 15 min. gefordert.
Sonntag | 19.01.2019 | 10:00 - 17:00 Uhr | Theorie, Praxis |
Ausbildung:
Ort: Gasthaus "Zur Alten Freundschaft", Biesnitzer Str.29, 02826 Görlitz
Die Prüfung erfolgt Anfang März in Pirna oder Berlin
Kursgebühren: 160,- EUR
Willkommen auf der Marina Klitten
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Google-Maps
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Die Nutzung von "Google Maps" und der über "Google Maps" erlangten Informationen erfolgt gemäß den Google-Nutzungsbedingungen sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen für „Google Maps“
Segelschule Dreiländereck via Google+
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Weitergabe personenbezogener Daten
Bei Buchung eines Segeltörns werden nur die notwendigsten Daten an entsprechende Vertragspartner übermittelt. Für die Anmeldung zu Prüfungen amtlicher Führerscheine und Befähigungszeugnisse sind die geforderten Daten zur Übermittlung an den entsprechenden Prüfungsausschusses notwendig. Hierzu zählen u.a. Ihr Name, die Anschrift, ggf. Führerscheine, Ausweisdokumente und alle Daten die Sie in der Crewliste oder Prüfungsantrag erfasst haben. Der Vertragspartner speichert Ihre Daten, ggf. auch in einem Drittland und ist selbst für den Datenschutz verantwortlich.
Die Segelschule Dreiländereck geht äußerst sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern kein Vertragsverhältnis zu Stande kommt, welches dies erfordert.
Ihre jeweilige Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Externe Links
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Auskunft/Widerruf/Löschung
Sie können sich auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2018)
1. Mit verbindlicher Anmeldung entsteht ein Ausbildungsverhältnis zwischen der Segelschule-Dreilaendereck.de und dem Teilnehmer.
2. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Teilnehmer ist bis drei Wochen vor den Lehrgangstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Kündigung nur im Falle einer Erkrankung, bei Nichterfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen (Sportbootführerschein) oder sonstigen schwerwiegenden Hinderungsgründen möglich. Der Vertrag kann vom Kursteilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden. Bei Rücktritt vor Kursbeginn wird eine Stornopauschale von 50,- € berechnet. Bei Nichterscheinen und Kursabbruch wird eine bereits gezahlte Kursgebühr nicht erstattet.
3. Seitens der Segelschule Dreiländereck besteht ein Kündigungsrecht für den Fall der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Überbelegung des Lehrgangs. Das Vorliegen organisatorischer Hinderungsgründe berechtigt die Segelschule Dreiländereck ebenfalls zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Im Falle einer Überbelegung des jeweiligen Kurses wird die Segelschule Dreiländereck dem Teilnehmer einen Alternativtermin anbieten.
4. Die Kursgebühren, Prüfungs- und Lehrmittelauslagen sind zum Lehrgangsbeginn in bar zu entrichten.
5. Der Lehrgang umfasst die theoretische und praktische Ausbildung und endet mit Bestehen der amtlichen Prüfung, spätestens aber nach einem Jahr. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung, können weitere Praxiseinheiten durch den Teilnehmer zu den entsprechenden Konditionen gebucht werden.
6. Die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein findet in der Regel auf Fahrzeugen von BFS statt, gegebenenfalls werden aber auch Schiffe gechartert. Zur Funkausbildung stehen Funkgeräte zur Verfügung, die den Geräten entsprechen, auf denen die praktische Prüfung abgenommen wird.
7. Die Termine für die einzelnen Unterrichtseinheiten werden durch den Segellehrer festgelegt. Werden Theorieeinheiten durch den Teilnehmer nicht besucht, besteht kein Anspruch auf Wiederholung. Gleiches gilt für durch den Teilnehmer nicht abgesagte Praxiseinheiten. Eine anteilige Erstattung von Kursgebühren ist ausgeschlossen.
8. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit über die vorgesehene Anzahl der Unterrichtseinheiten hinaus ist zulässig, wenn z.B. das Ziel (Bestehen der Prüfung) nach Auffassung des Kursteilnehmers nicht erreicht wird oder das Ausbildungsfahrzeug aufgrund technischer Probleme nicht einsatzfähig ist.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien einschließlich der Boote und Technik sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10. Den Anweisungen der Ausbilder ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung ohne Erstattung von Kursgebühren führen. Während der Ausbildung besteht eine Boots- und Sporthaftpflichtversicherung. Fahrlässig verursachte Schäden sind durch den Teilnehmer zu tragen. Die Segelschule Dreiländereck haftet nicht für Schäden an Sachwerten der Kursteilnehmer.
11. Der Prüfungstermin wird durch die Prüfungskommission festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Die vollständigen Prüfungsunterlagen müssen durch den Teilnehmer zu der vereinbarten Frist vor dem Prüfungstermin bei der Segelschule Dreiländereck abgegeben werden. Die Abnahme der amtlichen Prüfung liegt außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Segelschule Dreiländereck.
12. Die derzeit gültigen Prüfungsgebühren und Gebühren für die Ausstellung des amtlichen Führerscheins sind unabhängig von der Kursgebühr vom Teilnehmer zu entrichten. Diese sind zu Ausbildungsbeginn in bar fällig. Sollte die Prüfung durch den Teilnehmer nicht besucht werden, ist eine Erstattung der Prüfungsgebühren nicht möglich. Prüfungen können bei Nichtbestehen frühestens in 4 Wochen, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Lediglich die Prüfungsgebühr wird für die erneute Teilnahme fällig.
13. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt, mindestens 15 Minuten schwimmen zu können, frei von ansteckenden Krankheiten oder Anfallskrankheiten zu sein. Sie haben vor Ausbildungsbeginn weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Bei der praktischen Ausbildung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Rettungsweste. Diese wird für die Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt. Brillen sind durch den Brillenträger selbst zu sichern.
Die Nutzung der Boote erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf der Basis Ihrer eigenen Gefahr und auf Ihr eigenes Risiko. Die Nutzung setzt voraus, dass Sie diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und dies durch Ihre Unterschrift bestätigt haben.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen der Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gerichtsstand ist für beide Parteien Görlitz.
15. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ggf. Fotos oder Filmaufzeichnungen durch die Segelschule Dreiländereck, die Presse oder Fernsehteams aufgenommen werden können und diese ggf. öffentlich sichtbar gemacht werden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist zu Lehrgangsbeginn schriftlich zu widersprechen.
16. Am Leuchtturm ist eine Webcam installiert (marina-klitten.de/webcam). Hier können im Sichtbereich ggf. Personen im Internet erkannt werden.
17. Personen, die noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung (Vordruck erhältlich) der Erziehungsberechtigten teilnehmen und zur Prüfung angemeldet werden (Segeln ab 14 Jahre, Motorboot ab 16 Jahre), die Prüfung darf 3 Monate vor dem 14. bzw. 16. Geburtstag abgelegt werden.